§ 1 Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Hessam Vahedi, handelnd unter Vahedi Consulting, Zum Eschengrund 13, 50259 Pulheim – nachfolgend „Anbieter“ genannt – und seinen Kunden über individuelle Vertriebsberatung, 1:1-Vertriebssparring, vertriebsbezogene Umsetzungsleistungen sowie Done-for-you Lead-Generation.
(2) Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, die Leistungen überwiegend für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis über die Unternehmereigenschaft zu verlangen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Diese AGB gelten nur, wenn sie bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
(1) Darstellungen und Beschreibungen von Leistungen auf Websites, in sozialen Netzwerken, Präsentationen oder sonstigen Werbemitteln stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Anbieter übermittelt dem Kunden ein individuelles Angebot, in dem insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und gegebenenfalls weitere Vertragsbedingungen festgelegt werden. Das Angebot kann innerhalb der darin genannten Frist angenommen werden. Fehlt eine Annahmefrist, ist das Angebot 14 Kalendertage gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform, durch elektronische Bestätigung oder durch Unterzeichnung annimmt. Eine mündliche Annahme wird erst verbindlich, wenn sie vom Anbieter in Textform bestätigt wird.
(4) Nimmt der Kunde das Angebot mit Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen an, gilt dies als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Änderungen ausdrücklich bestätigt. Dies entspricht dem gesetzlichen Grundsatz, dass eine abgeänderte Annahme als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag gilt.
(5) Bestandteile des Vertrags sind in folgender Reihenfolge:
individuell vereinbarte und bestätigte Regelungen,
das angenommene Angebot oder die Auftragsbestätigung,
gegebenenfalls vereinbarte Leistungsbeschreibungen und Anlagen,
gegebenenfalls ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden. Textform umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail oder über elektronische Vertrags- und Signatursysteme.
(7) Maßgeblich ist die Fassung der AGB, die dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur wirksam einbezogen, wenn der Kunde auf sie hingewiesen wurde, sie einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt individuelle Vertriebsberatung und projektbezogene Umsetzungsbegleitung. Die Leistungen können im jeweiligen Angebot insbesondere als Sales-Mentoring, 1:1-Vertriebssparring, Workshop, Intensivberatung oder Tagesberatung bezeichnet werden. Diese Bezeichnungen beschreiben die jeweilige Form und Dauer der Zusammenarbeit. Maßgeblich ist ausschließlich der im individuellen Angebot vereinbarte Leistungsumfang.
(2) Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:
a) Analyse, Entwicklung und Optimierung von Angeboten, Positionierungen, Zielgruppen sowie Akquise- und Vertriebsprozessen,
b) projektbezogene Begleitung beim Aufbau, bei der Einführung und bei der Optimierung eines individuellen Vertriebssystems,
c) Workshops, Intensivberatungen und Tagesberatungen zu vertriebsbezogenen Themen,
d) Done-for-you Lead-Generation, insbesondere Zielkundenrecherche, Kampagnenerstellung, Ansprache potenzieller Geschäftskunden, Follow-ups sowie – soweit vereinbart – Qualifizierung und Terminvereinbarung,
e) Leistungen in den Bereichen LinkedIn-Profile, Zielkundendefinition, Kaufsignale, LinkedIn-Outreach, E-Mail-Outreach, telefonische Akquise, Webinar-Akquise und Sales-Prozesse,
f) Einrichtung und Optimierung vertriebsbezogener Software, Automatisierungen und KI-gestützter Prozesse,
g) Erstellung von Texten, Vorlagen, Playbooks, Prompts, Kampagnensequenzen und sonstigen vertriebsbezogenen Arbeitsergebnissen sowie
h) Bereitstellung einer digitalen Arbeits-, Kommunikations- oder Community-Plattform mit ergänzenden Videos, Vorlagen, Checklisten, Prompts, Dokumentationen und projektbezogenen Aufgaben.
(3) Art, Inhalt, Umfang und Dauer der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Dies gilt insbesondere für:
Anzahl und Dauer der Beratungs-, Sparring- oder Workshop-Termine,
vereinbarte Kommunikations- und Akquisekanäle,
Umfang der operativen Umsetzung,
Art und Umfang der digitalen Inhalte und Materialien,
Dauer des Zugangs zu einer digitalen Arbeits- oder Community-Plattform,
vorgesehene Aufgaben und Umsetzungsleistungen des Kunden,
enthaltene Arbeitsergebnisse und Korrekturschleifen sowie
Laufzeit und zeitlichen Projektablauf.
Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrags.
(4) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, vertrieblichen oder sonstigen Erfolgs. Ergänzend gilt § 6 dieser AGB.
(5) Soweit im individuellen Angebot ein bestimmtes und klar abgegrenztes Arbeitsergebnis ausdrücklich vereinbart wird und die Voraussetzungen eines Werkvertrags vorliegen, gelten für diesen Leistungsteil ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Dies kann insbesondere individuell erstellte Profil- oder Kampagnentexte, technische Einrichtungen oder vergleichbare abschließend definierte Arbeitsergebnisse betreffen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten Methoden, Prozesse, Kommunikationskanäle, Softwarelösungen und technischen Werkzeuge anzupassen oder durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen fachlich geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung durch Hessam Vahedi vereinbart wurde. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
(8) Die Leistungen können in aufeinander aufbauenden Projektphasen erbracht werden. Reihenfolge und zeitlicher Ablauf richten sich insbesondere nach der Ausgangslage des Kunden, den vereinbarten Prioritäten, den erforderlichen Freigaben sowie der rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden.
(9) Angaben auf Websites, in sozialen Netzwerken, Präsentationen, Fallstudien oder sonstigen Werbemitteln dienen der allgemeinen Beschreibung des Angebots. Sie werden nur Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn sie ausdrücklich in das individuelle Angebot oder eine andere Vertragsunterlage aufgenommen wurden. Individuelle Vertragsvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(10) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gehören insbesondere folgende Leistungen nicht zum Vertragsumfang:
Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung,
die rechtliche Prüfung konkreter Akquisemaßnahmen,
externe Software-, Lizenz-, Werbe-, Datenbank-, Versand- oder Reisekosten,
die Durchführung von Verkaufs- und Abschlussgesprächen im Namen des Kunden,
die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen im Namen des Kunden sowie
die Garantie einer bestimmten Anzahl von Kontakten, Antworten, Leads, Terminen, Kunden, Vertragsabschlüssen oder Umsätzen.
§ 4 Individuelle Vertriebsberatung und projektbezogene Umsetzungsbegleitung
(1) Der Anbieter erbringt individuelle, auf die geschäftliche Situation des Kunden bezogene Vertriebsberatung und projektbezogene Umsetzungsbegleitung. Die Leistungen können im jeweiligen Angebot insbesondere als Sales-Mentoring, 1:1-Vertriebssparring, Workshop, Intensivberatung oder Tagesberatung bezeichnet werden. Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang.
(2) Inhalte, Reihenfolge und Schwerpunkte der Zusammenarbeit richten sich nach der Ausgangslage, den Zielen, bestehenden Prozessen und aktuellen Herausforderungen des Kunden. Der Ablauf kann während der Zusammenarbeit an neue Erkenntnisse, Rückmeldungen aus dem Markt und den Stand der Umsetzung angepasst werden.
(3) Gegenstand der Beratung und Begleitung können insbesondere sein:
Analyse und Optimierung von Angebot, Positionierung und Zielgruppe,
Entwicklung individueller Akquise- und Vertriebsstrategien,
Aufbau und Optimierung von LinkedIn-, E-Mail-, Telefon- und Webinar-Akquise,
Entwicklung von Zielkundenlisten, Nachrichten, Follow-ups und Sales-Prozessen,
Besprechung konkreter Akquise- und Verkaufssituationen,
Feedback zu kundenspezifischen Arbeitsergebnissen und Umsetzungsmaßnahmen sowie
Sparring bei unternehmerischen und vertrieblichen Entscheidungen.
(4) Die Beratung erfolgt je nach Vereinbarung vor Ort oder in synchronen Live-Terminen per Video- oder Audiokommunikation. Bei digitalen Live-Terminen besteht eine unmittelbare und wechselseitige Kommunikationsmöglichkeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(5) Der Anbieter kann dem Kunden für die vereinbarte Dauer Zugang zu einer digitalen Arbeits-, Kommunikations- oder Community-Plattform gewähren. Dort können insbesondere Videos, Vorlagen, Checklisten, Prompts, Playbooks, Dokumentationen und projektbezogene Aufgaben bereitgestellt werden.
(6) Die digitalen Inhalte und Materialien dienen der Vorbereitung und Unterstützung der Live-Beratung sowie der praktischen Umsetzung konkreter Maßnahmen im Unternehmen des Kunden. Sie ergänzen die individuelle Beratung und projektbezogene Begleitung. Umfang, Auswahl und Reihenfolge der Inhalte können an die jeweilige Situation des Kunden angepasst werden.
(7) Der Kunde kann verpflichtet sein, vor oder zwischen den gemeinsamen Terminen projektbezogene Aufgaben umzusetzen und die Ergebnisse in die Beratung einzubringen. Rückmeldungen des Anbieters beziehen sich auf die konkrete unternehmerische Situation, die Qualität der Umsetzung und die gemeinsam entwickelten Maßnahmen. Eine Prüfung, Benotung oder standardisierte Kontrolle eines vorgegebenen Lernziels findet nicht statt.
(8) Vertragsgegenstand ist kein standardisierter Lehrgang, keine Ausbildung und kein für alle Kunden einheitliches Lernprogramm. Geschuldet werden insbesondere kein vollständig vorab festgelegtes Curriculum, keine staatlich anerkannte Qualifikation, keine Prüfung und kein Zertifikat. Nach dem vereinbarten Leistungsbild handelt es sich um eine individuelle unternehmensbezogene Beratungs- und Umsetzungsleistung und nicht um einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Die rechtliche Beurteilung anhand zwingender gesetzlicher Vorschriften und der tatsächlichen Durchführung bleibt unberührt.
(9) Aufzeichnungen von Live-Terminen erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf die Aufzeichnung oder dauerhafte Bereitstellung von Live-Terminen besteht nicht.
(10) Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen und die operative Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Ansprache potenzieller Kunden, Follow-ups, Verkaufsgespräche, Angebotserstellung und Abschlussverhandlungen, soweit diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen werden.
(11) Der Anbieter schuldet weder einen bestimmten Wissensfortschritt noch einen bestimmten wirtschaftlichen oder vertrieblichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Leads, Termine, Abschlussquoten oder Vertragsabschlüsse zugesagt. Ergänzend gilt § 6 dieser AGB.
§ 5 Done-for-you Lead-Generation
(1) Soweit im individuellen Angebot vereinbart, übernimmt der Anbieter operative Leistungen zur Identifikation, Ansprache und Nachverfolgung potenzieller Geschäftskunden. Art, Umfang, Dauer und eingesetzte Kommunikationskanäle ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:
Definition und Priorisierung geeigneter Zielunternehmen und Ansprechpartner,
Recherche und Aufbereitung öffentlich zugänglicher Unternehmens- und Kontaktdaten,
Identifikation relevanter Kaufsignale,
Erstellung von Nachrichten, Kampagnen und Follow-up-Sequenzen,
technische Einrichtung und Betreuung von Akquisekampagnen,
Ansprache über LinkedIn, E-Mail, Telefon oder Webinar-Einladungen,
Bearbeitung und Einordnung eingehender Rückmeldungen,
Vorqualifizierung interessierter Kontakte,
Vereinbarung und Übergabe von Gesprächsterminen sowie
Auswertung und Optimierung laufender Kampagnen.
(3) Es werden ausschließlich die im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbarten Kommunikationskanäle und Leistungen geschuldet. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, sämtliche in Absatz 2 genannten Maßnahmen oder Kanäle einzusetzen.
(4) Soweit im Angebot Begriffe wie „Lead“, „qualifizierter Kontakt“, „Interessent“ oder „Termin“ verwendet werden, richtet sich deren Bedeutung nach der im Angebot vereinbarten Definition. Fehlt eine solche Definition, begründet die bloße Verwendung dieser Begriffe keine bestimmte Beschaffenheits- oder Erfolgszusage.
(5) Zielgruppen, Kommunikationskanäle, Nachrichten, Kampagnentexte und wesentliche Kampagneneinstellungen werden vor dem erstmaligen Einsatz mit dem Kunden abgestimmt. Die Freigabe kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder über ein gemeinsam verwendetes Kommunikations- oder Projektmanagementsystem, erfolgen.
(6) Nach erfolgter Freigabe ist der Anbieter berechtigt, die Kampagne im vereinbarten Rahmen durchzuführen. Inhaltlich oder strategisch wesentliche Änderungen werden erneut mit dem Kunden abgestimmt. Geringfügige Anpassungen, Tests und Optimierungen dürfen ohne erneute Einzelfreigabe vorgenommen werden, sofern der wesentliche Inhalt und die vereinbarte Ausrichtung der Kampagne erhalten bleiben.
(7) Soweit ein bestimmtes Kontakt- oder Nachrichtenvolumen vereinbart wird, bezieht sich dieses ausschließlich auf die Durchführung der entsprechenden Akquisemaßnahmen. Hieraus folgt keine Zusage einer bestimmten Anzahl von Antworten, Leads, Gesprächsterminen, Angeboten oder Vertragsabschlüssen.
(8) Der Anbieter darf interessierte Kontakte nach den zuvor vereinbarten Kriterien einordnen, vorqualifizieren und an den Kunden übergeben. Eine abschließende Prüfung der Eignung, Bonität, Abschlusswahrscheinlichkeit oder tatsächlichen Kaufbereitschaft eines Kontakts wird nicht geschuldet.
(9) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde verantwortlich für:
die Durchführung der Verkaufs- und Beratungsgespräche,
die Erstellung und Abgabe von Angeboten,
die Festlegung von Preisen und Vertragsbedingungen,
Vertragsverhandlungen,
Vertragsabschlüsse sowie
die weitere Betreuung übergebener Kontakte.
(10) Der Anbieter ist nicht berechtigt, ohne gesonderte ausdrückliche Bevollmächtigung rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben, Verträge für diesen abzuschließen oder verbindliche Zusagen gegenüber potenziellen Kunden zu machen.
(11) Die Lead-Generation wird als Dienstleistung erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder vertrieblicher Erfolg. Ergänzend gilt § 6 dieser AGB. Das entspricht der gesetzlichen Grundstruktur des Dienstvertrags, bei dem die versprochenen Dienste und nicht automatisch ein konkreter Erfolg geschuldet werden.
(12) Die Durchführung der Akquisemaßnahmen erfolgt unter Beachtung der in § 9 geregelten Verantwortlichkeiten zu Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Freigaben und rechtlicher Zulässigkeit. Die Anforderungen unterscheiden sich insbesondere je nach verwendeter Kontaktform, etwa Telefon oder elektronischer Post.
§ 6 Keine Erfolgs- oder Ergebnisgarantie
(1) Der Anbieter schuldet die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, wird kein bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher oder sonstiger Erfolg geschuldet. Dies entspricht der gesetzlichen Grundstruktur des Dienstvertrags.
(2) Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie für:
eine bestimmte Anzahl an Kontakten, Antworten, Leads oder Gesprächsterminen,
eine bestimmte Anzahl an Angeboten, Kunden oder Vertragsabschlüssen,
bestimmte Umsätze, Gewinne oder Deckungsbeiträge,
bestimmte Antwort-, Termin-, Conversion- oder Abschlussquoten,
eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit oder Reaktion auf Plattformen,
einen bestimmten Wissensfortschritt oder eine bestimmte Qualifikation des Kunden,
eine bestimmte Rentabilität oder Amortisation der Investition.
(3) Vereinbarte Aktivitäten oder Leistungsumfänge, beispielsweise die Erstellung einer Kampagne, die Recherche einer bestimmten Anzahl potenzieller Kontakte oder die Durchführung eines vereinbarten Nachrichtenvolumens, stellen keine Zusage dar, dass daraus eine bestimmte Anzahl an Rückmeldungen, Leads, Terminen oder Abschlüssen entsteht.
(4) Prognosen, Zielwerte, Hochrechnungen, Erfahrungswerte, Fallstudien, Referenzen und Ergebnisse anderer Kunden dienen ausschließlich der Orientierung. Sie stellen keine Garantie oder verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung für die Zusammenarbeit mit dem Kunden dar.
(5) Der Erfolg der vereinbarten Maßnahmen hängt von zahlreichen Umständen ab, die nicht oder nicht vollständig vom Anbieter beeinflusst werden können. Hierzu gehören insbesondere:
Qualität, Preis und Marktfähigkeit des Angebots des Kunden,
Wettbewerb, Zielgruppe und aktuelle Marktsituation,
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit potenzieller Kunden,
Qualität und Geschwindigkeit der Mitwirkung und Freigaben,
konsequente Durchführung der vereinbarten Akquisemaßnahmen,
Bearbeitung und Nachverfolgung eingehender Rückmeldungen,
Qualität der Verkaufs-, Angebots- und Abschlussprozesse des Kunden,
technische Verfügbarkeit und Vorgaben eingesetzter Drittplattformen.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gemeinsam entwickelten Maßnahmen entsprechend der Vereinbarung umzusetzen beziehungsweise deren Umsetzung zu ermöglichen. Dazu gehören insbesondere rechtzeitige Freigaben, die operative Durchführung der Akquise, zeitnahe Follow-ups, die Wahrnehmung vereinbarter Gespräche sowie die Durchführung von Verkaufs- und Abschlussgesprächen, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wurden.
(7) Verzögert, unterlässt oder verändert der Kunde wesentliche Mitwirkungshandlungen oder setzt er vereinbarte Maßnahmen nicht oder nur teilweise um, kann dies die Geschwindigkeit und Qualität der möglichen Ergebnisse beeinträchtigen. Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Rückzahlung, Minderung oder Wiederholung bereits ordnungsgemäß erbrachter Leistungen, soweit keine gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Ansprüche bestehen.
(8) Eine verbindliche Garantie wird nur geschuldet, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet und hinsichtlich Inhalt, Voraussetzungen, Zeitraum und Rechtsfolgen konkret festgelegt wurde.
(9) Die vorstehenden Regelungen beschränken weder die Pflicht des Anbieters zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung noch gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 7 Mitwirkung, operative Umsetzung und Freigaben des Kunden
(1) Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt dem Anbieter alle Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere:
vollständige und zutreffende Angaben zu Unternehmen, Angebot, Zielgruppe, Preisen und bisherigen Vertriebsmaßnahmen,
Bereitstellung erforderlicher Texte, Bilder, Markenmaterialien, Kundeninformationen und sonstiger Inhalte,
Einrichtung oder Bereitstellung notwendiger Zugänge zu LinkedIn, E-Mail-Systemen, CRM-, Akquise- und sonstigen Softwarelösungen,
Benennung eines entscheidungs- und freigabeberechtigten Ansprechpartners,
rechtzeitige Prüfung und Freigabe von Zielgruppen, Datenquellen, Nachrichten, Kampagnen und Kommunikationskanälen,
zeitnahe Bearbeitung eingehender Rückmeldungen und vereinbarter Gesprächstermine sowie
Mitteilung aller Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen auswirken können.
(3) Der Anbieter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen, Inhalte und Angaben vollständig, richtig und aktuell sind, sofern keine offensichtlichen Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
(4) Der Kunde hat Rückfragen, Entscheidungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Frist zu bearbeiten. Wurde keine besondere Frist vereinbart, sollen Rückmeldungen in der Regel innerhalb von drei Werktagen erfolgen.
(5) Zielgruppen, Kommunikationskanäle, Nachrichten und wesentliche Kampagneneinstellungen dürfen erst nach Freigabe durch den Kunden eingesetzt werden. Freigaben können insbesondere per E-Mail oder über ein gemeinsam verwendetes Kommunikations- oder Projektmanagementsystem erfolgen. Das Schweigen des Kunden gilt nicht als Freigabe. Bereits freigegebene Kampagnen dürfen jedoch im Rahmen des § 5 Absatz 6 geringfügig angepasst und optimiert werden.
(6) Bei individueller Vertriebsberatung und projektbezogener Umsetzungsbegleitung ist der Kunde für die operative Umsetzung der gemeinsam entwickelten Maßnahmen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen wird. Dazu gehören insbesondere:
die Bearbeitung vereinbarter Aufgaben,
die Durchführung der Akquise,
das Nachfassen bei Kontakten,
die Durchführung von Verkaufs- und Beratungsgesprächen,
die Erstellung und Versendung von Angeboten sowie
die Verfolgung offener Verkaufschancen.
(7) Bei Done-for-you Lead-Generation bleibt der Kunde verpflichtet, übergebene Kontakte und vereinbarte Gesprächstermine zeitnah und professionell zu bearbeiten. Der Kunde informiert den Anbieter über Gesprächsergebnisse, Einwände, Angebote und Abschlüsse, soweit diese Informationen für die Auswertung und Optimierung der Kampagnen erforderlich sind.
(8) Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, verspätet oder unvollständig, verlängern sich vereinbarte Ausführungs- und Projektfristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Zeit für die erneute Einplanung der Leistungen.
(9) Der Anbieter ist berechtigt, betroffene Leistungen nach vorherigem Hinweis vorübergehend auszusetzen, solange erforderliche Informationen, Zugänge, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen fehlen. Eine solche Aussetzung stellt keine Pflichtverletzung des Anbieters dar, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
(10) Entsteht durch fehlende oder verspätete Mitwirkung ein zusätzlicher, ursprünglich nicht vereinbarter Aufwand, wird dieser nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung vergütet.
(11) Soweit der Anbieter seine Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und die Durchführung ausschließlich an einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkung scheitert, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Vergütungsansprüche des Anbieters unberührt. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
(12) Der Kunde darf keine Weisungen erteilen, deren Umsetzung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder verbindliche Plattformbedingungen verstoßen würde. Der Anbieter ist berechtigt, solche Weisungen abzulehnen und die betroffenen Leistungen bis zu einer rechtmäßigen Klärung auszusetzen. Die Regelung knüpft an die allgemeinen Pflichten aus einem Vertragsverhältnis sowie an die gesetzlichen Folgen von Pflichtverletzungen und fehlender Annahme beziehungsweise Mitwirkung an.
§ 8 Termine, Projektablauf und Verzögerungen
(1) Beginn, Laufzeit, Termine und voraussichtlicher Projektablauf ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder aus den während der Zusammenarbeit in Textform getroffenen Vereinbarungen.
(2) Beratungs-, Sparring- und Workshop-Termine gelten als verbindlich vereinbart, sobald sie von beiden Parteien bestätigt oder über ein vom Anbieter bereitgestelltes Buchungssystem gebucht wurden.
(3) Einzelne Beratungs- oder Sparring-Termine können vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei verschoben werden. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Für Workshops, Intensiv- und Tagesberatungen gilt eine Frist von sieben Kalendertagen, sofern im Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
(4) Sagt der Kunde einen Termin nach Ablauf der jeweiligen Frist ab, erscheint er nicht oder kann der Termin aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Nutzung des Termins erzielt oder schuldhaft nicht erzielt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Vergütungsausfall entstanden ist.
(5) Bei verspätetem Erscheinen des Kunden besteht kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins. Der Termin endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.
(6) Soweit feste Termin- oder Leistungskontingente vereinbart wurden, sind diese innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit in Anspruch zu nehmen. Termine, die aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig vereinbart werden, verlängern die Vertragslaufzeit nicht und begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder nachträgliche Leistungserbringung.
(7) Muss der Anbieter einen Termin absagen oder verschieben, wird dem Kunden zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Kann ein ausgefallener Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht nachgeholt werden, wird eine hierfür bereits geleistete Vergütung anteilig erstattet oder mit einer anderen Leistung verrechnet.
(8) Angaben zu Projektbeginn, Kampagnenstart, Bearbeitungsdauer oder sonstigen Zeitplänen sind grundsätzlich unverbindliche Planungswerte, sofern sie im individuellen Angebot nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet wurden.
(9) Vereinbarte Fristen und Zeitpläne verlängern sich angemessen, wenn sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, Freigaben, Inhalte, Zugänge oder Entscheidungen des Kunden verzögert. Der Anbieter ist berechtigt, die betroffenen Leistungen entsprechend seiner verfügbaren Kapazitäten neu einzuplanen.
(10) Verzögerungen, die auf technischen Störungen, Ausfällen von Drittplattformen, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen, stellen für die Dauer des Hindernisses keine Pflichtverletzung dar. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen und setzt die Leistungserbringung fort, sobald dies wieder möglich und zumutbar ist.
(11) Dauert ein nicht von einer Partei zu vertretendes Leistungshindernis länger als 30 Kalendertage an und ist eine Fortsetzung des betroffenen Leistungsteils für eine Partei nicht mehr zumutbar, können beide Parteien diesen Leistungsteil in Textform beenden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten; vorausgezahlte Vergütungen für dauerhaft nicht mehr erbringbare Leistungen werden anteilig erstattet.
§ 9 Akquise, Datenschutz und rechtliche Verantwortung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung der vereinbarten Akquisemaßnahmen die jeweils auf sie anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Leistungen des Anbieters umfassen keine Rechts- oder Datenschutzberatung.
(2) Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung der Zielgruppen, Datenquellen, Kommunikationskanäle und Kampagneninhalte verantwortlich. Vor Kampagnenstart gibt er diese in Textform frei und bestätigt, dass die rechtlichen Voraussetzungen der beauftragten Ansprache nach seiner Prüfung vorliegen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass für LinkedIn-Nachrichten, E-Mail-Akquise, telefonische Akquise und Webinar-Einladungen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen gelten. Insbesondere richtet sich die Zulässigkeit werblicher E-Mails und Telefonanrufe nach § 7 UWG.
(4) Bestehen begründete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Kampagne, darf der Anbieter weitere Nachweise verlangen, die Durchführung bis zur Klärung aussetzen oder die betreffende Maßnahme ablehnen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine erkennbar rechtswidrige Maßnahme auszuführen, auch wenn der Kunde deren Durchführung ausdrücklich verlangt.
(5) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(6) Widerspricht eine betroffene Person der weiteren Ansprache oder verlangt sie, nicht erneut kontaktiert zu werden, ist die Kontaktaufnahme unverzüglich einzustellen. Die Parteien informieren sich gegenseitig und berücksichtigen den Kontakt in einer geeigneten Sperrliste.
(7) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Daten, ausgewählten Kommunikationskanälen, freigegebenen Inhalten, unzutreffenden Angaben oder ausdrücklichen Weisungen des Kunden beruhen. Dies umfasst insbesondere berechtigte Abmahn-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Geldbußen sind nur umfasst, soweit deren Übernahme gesetzlich zulässig ist.
(8) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch durch eine eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht oder mitverursacht hat. Die Haftung für eigenes vorsätzliches Verhalten kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
(9) Die Freistellung regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde. Sie verhindert nicht, dass Dritte Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Anbieter geltend machen. Der Kunde unterstützt den Anbieter in einem solchen Fall durch die erforderlichen Informationen und Unterlagen.
§ 10 Drittplattformen, Software und künstliche Intelligenz
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Drittplattformen, Softwarelösungen und KI-Systeme einzusetzen. Hierzu können insbesondere LinkedIn, E-Mail- und Akquise-Tools, CRM-Systeme, Community-Plattformen, Videokonferenzdienste, Cloud-Speicher und KI-Anwendungen gehören.
(2) Drittplattformen und Softwarelösungen werden von unabhängigen Anbietern betrieben. Der Anbieter kann deren dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und unveränderten Leistungsumfang nicht gewährleisten. Änderungen an Preisen, Funktionen, Nutzungsbedingungen oder technischen Schnittstellen liegen grundsätzlich außerhalb seines Einflussbereichs.
(3) Erforderliche Accounts, Lizenzen und Zugänge stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Accounts und ist für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen verantwortlich.
(4) Überlassene Zugangsdaten dürfen vom Anbieter ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet werden. Beide Parteien treffen angemessene Maßnahmen zum Schutz der Accounts und informieren sich unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe oder Sicherheitsvorfälle.
(5) Der Anbieter darf eingesetzte Tools oder technische Lösungen ändern oder durch gleichwertige Alternativen ersetzen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang und Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten des Kunden bedürfen dessen vorheriger Zustimmung.
(6) Bei Ausfällen, Einschränkungen, Account-Sperrungen oder Änderungen von Drittplattformen verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen, soweit der Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Beeinträchtigungen und bemüht sich um eine zumutbare alternative Lösung.
(7) Der Anbieter kann KI insbesondere für Recherche, Texterstellung, Personalisierung, Auswertung, Priorisierung und Automatisierung einsetzen. KI-generierte Ergebnisse können Fehler, unvollständige Angaben oder ungeeignete Formulierungen enthalten und sind deshalb vor ihrer Verwendung angemessen zu prüfen.
(8) Der Kunde prüft und genehmigt die für ihn erstellten Inhalte vor deren Veröffentlichung oder Einsatz, soweit keine abweichende operative Umsetzung vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Leistungen, Preisen, Referenzen, rechtlichen Aussagen und sonstigen Tatsachenbehauptungen.
(9) Der Kunde darf dem Anbieter nur solche Daten und Inhalte zur Verarbeitung in Software- oder KI-Systemen überlassen, die hierfür rechtmäßig verwendet werden dürfen. Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend § 9 dieser AGB und ein gegebenenfalls abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag.
(10) KI-gestützte Bewertungen, Priorisierungen und Empfehlungen dienen als Unterstützung. Sie stellen keine Garantie für die Richtigkeit einer Entscheidung, die Eignung eines Kontakts oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar.
§ 11 Vergütung, Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen
(1) Höhe und Abrechnung der Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Zahlungsfristen und Fälligkeitstermine im individuellen Angebot haben Vorrang.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, zu übermitteln. Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Geschäftskonto oder über das vereinbarte Zahlungsmittel.
(4) Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung bleibt die Vergütung für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldet. Die Ratenzahlung dient ausschließlich der Aufteilung der Gesamtvergütung und begründet insbesondere kein monatliches Kündigungsrecht.
(5) Die Leistungserbringung beginnt erst nach Eingang der vereinbarten ersten Zahlung sowie nach Bereitstellung der für den Projektstart erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Externe Kosten, insbesondere für Software, Lizenzen, Datenbanken, Versand, Werbung, Reise oder sonstige Drittleistungen, sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden. Kostenpflichtige Drittleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung oder Freigabe des Kunden beauftragt.
(7) Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und gesondert vergütet. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis, Stunden- oder Tagessatz.
(8) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; daneben sieht das Gesetz grundsätzlich eine Pauschale von 40 Euro vor.
(9) Ist der Kunde trotz Mahnung und angemessener Zahlungsfrist weiterhin im Verzug, darf der Anbieter die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung zuzüglich einer angemessenen Zeit für die erneute Einplanung.
(10) Die Aussetzung der Leistungen lässt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt, soweit der Anbieter zur Aussetzung berechtigt war. Weitergehende Rechte wegen Zahlungsverzugs, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung eines nachweisbaren Verzugsschadens, bleiben unberührt.
§ 12 Laufzeit, Verlängerung, Leistungspausen und Kündigung
(1) Beginn und Laufzeit des Vertrags ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vereinbarung insbesondere drei, sechs oder zwölf Monate.
(2) Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Ein befristetes Dienstverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(3) Eine Fortsetzung oder Verlängerung der Zusammenarbeit erfolgt nur, wenn beide Parteien dies ausdrücklich in Textform vereinbaren. In der Verlängerungsvereinbarung können insbesondere die weitere Laufzeit, der Leistungsumfang und die Vergütung neu festgelegt werden.
(4) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde und keine zwingenden gesetzlichen Kündigungsrechte entgegenstehen.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung der Zusammenarbeit bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
(6) Eine Unterbrechung oder vorübergehende Aussetzung der Zusammenarbeit bedarf einer Vereinbarung in Textform. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen oder vereinbarte Zahlungen einseitig zu pausieren.
(7) Ist der Anbieter aufgrund fehlender Mitwirkung, ausstehender Freigaben oder Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, Leistungen auszusetzen, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen, soweit er die Aussetzung zu vertreten hat.
(8) Im Falle einer Vertragsbeendigung sind die bis zum Wirksamwerden der Beendigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu vergüten. Weitergehende Vergütungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Beendigungsgrund.
(9) Nach Vertragsende endet der Zugang zu Plattformen, Communities, Live-Terminen und Supportleistungen, die nur für die Dauer der Zusammenarbeit bereitgestellt wurden. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen bleiben unberührt.
(10) Kündigungen, Verlängerungen und Vereinbarungen über Leistungspausen bedürfen mindestens der Textform, insbesondere per E-Mail. Eine ausdrückliche Verlängerungsvereinbarung ist deshalb dokumentierbar und verhindert Unklarheiten über die weitere Vertragslaufzeit.
§ 13 Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Sämtliche vom Anbieter entwickelten allgemeinen Methoden, Konzepte, Vorlagen, Prompts, Playbooks, Checklisten und Arbeitsmaterialien bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke. Dies gilt insbesondere für Profiltexte, Kampagnentexte, Nachrichten, Präsentationen und kundenspezifische Vertriebsunterlagen.
(3) Der Kunde darf diese Arbeitsergebnisse bearbeiten und durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister nutzen lassen. Nicht gestattet sind der Weiterverkauf, die öffentliche Bereitstellung als Vorlage sowie die Verwendung zur Beratung oder Schulung anderer Unternehmen.
(4) Allgemeine Vorlagen, Methoden, Playbooks, Prompts und sonstige Arbeitshilfen dürfen ausschließlich vom Kunden und seinen unmittelbar beteiligten Mitarbeitern intern verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(5) Für Inhalte, Software, Bilder, Schriftarten oder sonstige Bestandteile Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Anbieter kann nur solche Rechte einräumen, über die er selbst verfügen darf.
(6) Der Kunde bestätigt, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Daten und sonstigen Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen und vom Kunden zu vertreten sind.
(7) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, technischen und persönlichen Informationen vertraulich. Die Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(8) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, der empfangenden Partei nachweislich rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 14 Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung bleibt ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Eine Haftung für vorsätzliches Verhalten kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
(4) Der Anbieter haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen des Kunden oder für wirtschaftliche Nachteile, die allein daraus entstehen, dass der Kunde Empfehlungen nicht, verspätet, unvollständig oder abweichend umsetzt. Die Haftung für eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung des Anbieters bleibt unberührt.
(5) Für Ausfälle, Einschränkungen, Änderungen oder Sperrungen durch Drittplattformen und externe Softwareanbieter haftet der Anbieter nur, soweit er diese schuldhaft verursacht oder zu vertreten hat. Ergänzend gilt § 10 dieser AGB.
(6) Bei einem leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang des Anbieters gehört.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden und Störungen unverzüglich mitzuteilen und im zumutbaren Umfang an der Begrenzung des Schadens mitzuwirken. Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden dadurch nicht ausgeschlossen.
(8) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
(9) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(10) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(11) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(12) Rechtserhebliche Mitteilungen, Änderungen und Ergänzungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(13) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln können im Rahmen der AGB-Kontrolle unwirksam sein.
AGB Stand: 09.07.2026 © Vervielfältigung verboten
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